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   KG, 04.10.2017 - 21 U 79/17   

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https://dejure.org/2017,38597
KG, 04.10.2017 - 21 U 79/17 (https://dejure.org/2017,38597)
KG, Entscheidung vom 04.10.2017 - 21 U 79/17 (https://dejure.org/2017,38597)
KG, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 21 U 79/17 (https://dejure.org/2017,38597)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 320 Abs 2 BGB, § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Einstweilige Verfügung gegen den Bauträger einer Eigentumswohnanlage: Unberechtigte Verweigerung der Übergabe der bezugsfertigen Wohneinheit an den Erwerber; Vornahme von Abzügen vom geschuldeten Zahlungsstand durch den Erwerber

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 320 Abs. 2, 632a Abs. 3, 641 Abs. 3; ZPO §§ 935, 940
    Einstweilige Verfügung gegen Bauträger, die bezugsfertig hergestellte Wohneinheit dem Erwerber zu übergeben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung des Anspruchs eines Erwerbers auf Übergabe einer bezugsfertig hergestellten Wohneinheit gegenüber dem Bauträger durch einstweilige Verfügung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Effektiver Rechtsschutz im Bauträgerrecht, Übergabe einer Wohnung per einstweiliger Verfügung, geringfügig überhöhte Einbehalte an der Rate hindern die Übergabeverpflichtung nicht, Weigerung zur Übergabe von Haus-, Wohnungs- und Kellerschlüssel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsetzung des Anspruchs eines Erwerbers auf Übergabe einer bezugsfertig hergestellten Wohneinheit gegenüber dem Bauträger durch einstweilige Verfügung

  • rechtsportal.de

    BGB § 320 Abs. 2 ; ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Durchsetzung des Anspruchs eines Erwerbers auf Übergabe einer bezugsfertig hergestellten Wohneinheit gegenüber dem Bauträger durch einstweilige Verfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übergabe per einstweiliger Verfügung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Besitzübergabe per einstweiliger Verfügung? (IBR 2017, 681)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 311
  • NZBau 2018, 43
  • NJ 2018, 23
  • BauR 2018, 274
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.04.2011 - VII ZR 209/07

    AGB eines Architektenvertrages: Klauselkontrolle der Einschränkung der

    Auszug aus KG, 04.10.2017 - 21 U 79/17
    Eine Bestimmung des Bauträgervertrages, wonach dem Erwerber gegenüber der Kaufpreisforderung nur die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen gestattet ist, ändert hieran nichts, solange es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung des Bauträgers handelt, denn dann ist diese Bestimmung unwirksam (BGH, Urteil vom 7. April 2011, VII ZR 209/07).
  • KG, 15.05.2018 - 21 U 90/17

    Bauträgervertrag: Herstellungs- und Übergabepflicht des Bauträgers; Abnahmereife

    Eine verhältnismäßig geringfügige Unterschreitung des geschuldeten Zahlungsstands ist dabei unerheblich (§ 320 Abs. 2 BGB, vgl. Kammergericht, Urteil vom 4. Oktober 2017, 21 U 79/17).
  • KG, 20.08.2019 - 21 W 17/19

    Anspruch auf Übergabe einer fertiggestellten Wohneinheit an Erwerber durch

    Es besteht ein Grund zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Bauträger, die bezugsfertig hergestellte Wohneinheit dem Erwerber zu übergeben, wenn auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig erkennbar ist, dass nach dem materiellen Recht ein dahingehender Anspruch des Erwerbers einredefrei besteht und der Bauträger die Erfüllung unberechtigt verweigert hat (Festhaltung an KG Berlin, Urteile vom 4. Oktober 2017 - 21 U 79/17 und vom 5. Dezember 2017 - 21 U 109/17).

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht ein Grund zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Bauträger, die bezugsfertig hergestellte Wohneinheit dem Erwerber zu übergeben, wenn auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig erkennbar ist, dass nach dem materiellen Recht ein dahingehender Anspruch des Erwerbers einredefrei besteht und der Bauträger die Erfüllung unberechtigt verweigert hat (Senat, Urteile vom 04.10.2017, 21 U 79/17, NJW 2018, 311, 312, und vom 05.12.2017, 21 U 109/17, NZBau 2018, 350, 351).

  • KG, 05.12.2017 - 21 U 109/17

    Einstweilige Verfügung gegen einen Bauträger einer Eigentumswohnanlage:

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht ein Grund zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Bauträger, die bezugsfertig hergestellte Wohneinheit dem Erwerber zu übergeben, wenn auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig erkennbar ist, dass nach dem materiellen Recht ein dahingehender Anspruch des Erwerbers einredefrei besteht und der Bauträger die Erfüllung unberechtigt verweigert hat (Kammergericht, Urteil vom 4.Oktober 2017, 21 U 79/17).

    Auch die bei unberechtigter Verweigerung des Bauträgers vielleicht bestehende Möglichkeit, den Vertrag mit ihm zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, ist aufgrund der finanziellen Auswirkungen eines solchen Schritts und des Aufwands, der durch die Beschaffung einer anderen (Eigentums-)Wohnung verursacht wird, kein adäquater Ausgleich für den Erwerber (vgl. Kammergericht, Urteil vom 4. Oktober 2017, 21 U 79/17).

    Deshalb wird die Hauptsache aber dann nicht in unzulässiger Weise vorweggenommen, sobald auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig feststellbar ist, dass nach dem materiellen Recht der geltend gemachte Anspruch einredefrei besteht und die Erfüllung unberechtigt verweigert wird (Kammergericht, Urteil vom 4.Oktober 2017, 21 U 79/17).

    Dies ist der Fall, wenn der Bauträger zur Übergabe der Wohnung Zug um Zug gegen Zahlung des bei Bezugsfertigkeit geschuldeten Kaufpreisanteils abzüglich berechtigter Einbehalte nicht bereit war (Kammergericht, Urteil vom 4. Oktober 2017, 21 U 79/17).

  • KG, 07.05.2019 - 21 U 139/18

    Rücktritt vom Bauträgervertrag: Fristsetzung mit Zuvielforderung; Unerheblichkeit

    Insoweit waren die von der Beklagten zugebilligten Abzüge zu gering, da sie den bis dahin aufgelaufenen Verzugsschaden der Klägerin mit 4.000,- ? zu niedrig veranschlagte und außerdem (vermutlich) nicht beachtete, dass die Klägerin weiter zum Einbehalt der Erfüllungssicherheit in Höhe von 5 % berechtigt war (vgl. Kammergericht, Urteil vom 4. Oktober 2017, 21 U 79/17, Rz. 39 m.w.N.).

    Im Ergebnis müssen hier die gleiche Abgrenzungskriterien gelten wie im Rahmen von § 320 Abs. 2 BGB (vgl. dazu Kammergericht, Urteil vom 4. Oktober 2017, 21 U 79/17, Rz. 48).

  • KG, 18.08.2020 - 21 U 1036/20

    Streit über die Vergütung für die Begutachtung eines Bauvorhabens: Herausgabe des

    Denn dann mag die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung zwar Fakten schaffen, es kann aber mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass diese Fakten der Rechtslage widersprechen (KG, Urteil vom 20. August 2019, 21 W 17/19; Urteil vom 5. Dezember 2017, 21 U 109/17; Urteil vom 4. Oktober 2017, 21 U 79/17).

    Somit kann die Einredefreiheit des Herausgabeanspruchs im einstweiligen Rechtsschutz festgestellt werden, wenn der Erwerber diese Vergütung (bis zur Bezugsfertigkeitsrate) vollständig geleistet hat und nur unzweifelhaft feststellbare Abzüge vorgenommen hat, etwa für eine Erfüllungssicherheit oder eine Vertragsstrafe, (KG, Urteil vom 20. August 2019, 21 W 17/19; Urteil vom 5. Dezember 2017, 21 U 109/17; Urteil vom 4. Oktober 2017, 21 U 79/17).

  • KG, 27.06.2019 - 21 U 144/18

    Bauträgervertrag: Wirksamkeit einer Terminanpassungsklausel; Fälligkeit

    Somit war die Beklagte ab dem 21. Mai 2016 berechtigt, gegenüber dem Verlangen der Klägerin auf Übergabe der Wohneinheit die Einrede des § 320 BGB geltend zu machen, denn das Leistungsdefizit der Klägerin von rund 17.000,00 ? ist nicht verhältnismäßig geringfügig und somit nicht unbeachtlich gemäß § 320 Abs. 2 BGB (vgl. hierzu KG, Urteil vom 4. Oktober 2017, 21 U 79/17).
  • LG Landshut, 07.01.2020 - 72 O 4112/19

    Anspruch auf Besitzeinräumung einer Wohnung gegen den Bauträger

    Deshalb wird die Hauptsache aber dann nicht in unzulässiger Weise vorweggenommen, sobald auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig feststellbar ist, dass nach dem materiellen Recht der geltend gemachte Anspruch einredefrei besteht und die Erfüllung unberechtigt verweigert wird (Kammergericht, Urteil vom 4. Oktober 2017, 21 U 79/17).
  • LG München I, 26.06.2019 - 24 O 6425/19

    Ablehnung einer einstweiligen Verfügung auf Besitzübergabe eines Reihenhauses

    Auch nach anderer Auffassung ist dies zumindest nur bei einer hier nicht gegebenen eindeutigen Klärung der strittigen rechtlichen und vor allem tatsächlichen Fragen möglich (vgl. hierzu KG Berlin Urteil vom 04.10.2017 21 U 79/17).
  • LG Stuttgart, 27.04.2018 - 15 O 110/18

    Besitzverschaffung per einstweiliger Verfügung auch bei Zahlung unter Vorbehalt

    Der Einbehalt gemäß §§ 3 Absatz 2 Satz 1, 632a Absatz 1 BGB hat die Funktion, die Verfügungskläger für künftige noch nicht bekannten Ansprüche oder Einwendungen gegen die Verfügungsbeklagte abzusichern, und zwar bis zur vollständigen Fertigstellung des Bauvorhabens, also über die Bezugsfertigkeit ihrer Doppelhaushälfte hinaus (vgl. KG, Urteil vom 04.10.2017 - 21 U 79/17 -NJW 2018, 311, 313 Rn. 28, 30).
  • LG Stuttgart, 18.04.2018 - 15 O 110/18

    Besitzverschaffung per einstweiliger Verfügung auch bei Zahlung unter Vorbehalt

    Der Einbehalt gemäß §§ 3 Absatz 2 Satz 1, 632a Absatz 1 BGB hat die Funktion, die Verfügungskläger für künftige noch nicht bekannten Ansprüche oder Einwendungen gegen die Verfügungsbeklagte abzusichern, und zwar bis zur vollständigen Fertigstellung des Bauvorhabens, also über die Bezugsfertigkeit ihrer Doppelhaushälfte hinaus (vgl. KG, Urteil vom 04.10.2017 - 21 U 79/17 -NJW 2018, 311, 313 Rn. 28, 30).
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